Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese werden von den privaten Kassen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen akzeptiert und auch erstattet. Je nach Vertrag kann es zu Eigenanteilen kommen. Schließt Ihr Vertrag Heilpraktikerleistungen aus, gibt es keine Erstattungen. Sind Sie unsicher? Ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse genügt!
Hinterlasse einen Kommentar